Bei der Erfüllung ihres Auftrages nehmen die Fachkräfte in den 23 Einrichtungen sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch der Eltern in ihren jeweiligen Lebenssituationen ernst. Sie verstehen ihre Arbeit als Ergänzung und Unterstützung der elterlichen Erziehung

Ein wichtiger Grundstein unserer pädagogischen Arbeit ist, miteinander im Gespräch zu bleiben. Schon in der Vorbereitung der Eingewöhnung tauschen wir uns mit den Eltern über ihr Kind aus. Diese sensible Zeit des Kita-Starts gestalten wir gemeinsam: Durch kurze tägliche Gesprächsmöglichkeiten, terminierte Entwicklungsgespräche, Elternabende und Aktionen wird dieser Austausch weiter gepflegt.

Evangelisch sein bedeutet: In dem Bewusstsein leben, dass du von Gott angenommen bist, so wie du bist.

Wir beraten regelmäßig mit dem Elternrat, welche Themen alle Eltern beschäftigen, welche Veränderungen und Verbesserungen notwendig und möglich sind. An dieser Stelle möchten wir Ihnen als Eltern Informationen an die Hand geben, die hilfreich sein können bei den Betreuungsfragen Ihres Kindes.

Informationen rund um den Kita-Alltag

Wir möchten Kindern mit chronischen Erkrankungen oder Allergien gerne den Besuch in unseren Kitas ermöglichen. Unsere Mitarbeitenden haben bereits unterschiedliche Erfahrungen damit gesammelt. Um eine gute Betreuung mit diesen gesonderten Anforderungen zu gewährleisten, ist ein Gespräch mit der Leitung der Kita notwendig. Vor Ort muss geklärt werden, welche Erfordernisse notwendig sind und welche von den Mitarbeitenden geleistet werden können.

NEU: Das Vormerk- und Anmeldeverfahren für alle Kindertageseinrichtungen in Köln ist eingeführt
Ab sofort ist das online gestützte Vormerk- und Anmeldeverfahren „Little Bird“ zur Nutzung durch die Eltern freigeschaltet. Dies soll den Eltern die Suche und Auswahl erleichtern, das Anmeldeverfahren aller Kitas in Köln zentralisieren sowie Elternwünsche und Platzvergabe besser koordinieren.

WICHTIG: Geben Sie bitte bei der Vormerkung die Konfession des Kindes an, sonst kann keine konfessionelle Berücksichtigung durch uns sattfinden.

Weitere Informationen zu „LITTLE BIRD“ und die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Broschüre sowie der Infografik der Stadt Köln.

Alle Kinder werden nach eigenen Kriterien aufgenommen. Der Rat der Einrichtung (Elternrat, Trägervertreter, Mitarbeitende) bestimmt diese Aufnahmekriterien (so ist es im KiBiz §9a, Abs. 6 vorgeschrieben), nach denen die angemeldeten Kinder aufgenommen werden.
Die Eltern erhalten bei einer Platzvergabe eine Zusage. Zum konkreten Zeitraum der Zusage gibt die Leitung der Kita Ihnen gerne eine Auskunft.

Die Eingewöhnung wird nach einem im Verband erarbeiteten Konzept gestaltet, dass sich an das sogenannte Berliner Modell anlehnt.
Eine verlässliche Bindung zwischen Kind und Erwachsenen ist die zentrale Grundlage für gelingende Bildungsprozesse. Die Forschungsergebnisse machen deutlich, wie wichtig es ist, in diese Phase des Bindungsaufbaus viel Zeit zu investieren.

Uns ist in dieser besonderen Anfangsphase wichtig, dass jedes Kind genug Zeit hat, sich von den eigenen Eltern zu lösen und eigenen Beziehungen zu den Mitarbeitenden aufzubauen. Dafür ist die verlässliche Begleitung des Kindes durch eine Bezugsperson besonders wichtig.

Solch ein Loslösungs- und gleichzeitiger Beziehungsaufbauprozess benötigt Zeit. Diese wollen wir jedem Kind geben. Als Leitlinie für diese sensible Zeit nutzen wir das Handlungsraster der Eingewöhnungskonzeption. Dieses Raster leitet Eltern und Mitarbeitende an, die gemeinsame Betreuung und ersten Trennungsversuche zu gestalten. Dabei ist die Wahrnehmung der Signale des Kindes durch die Erwachsenen sehr wichtig. Denn das Kind zeigt, ob eine Trennungsphase von den Eltern angemessen ist oder noch nicht.

Die Eltern erhalten zur konkreten Umsetzung genaue Informationen von den Mitarbeitenden in der Kita.
Das Rahmenkonzept zur Eingewöhnung finden Sie hier.

Die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes werden von der Stadt Köln erhoben. Die Beiträge sind einkommensabhängig. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln.

Als Träger unserer Einrichtungen ziehen wir den Beitrag für das Mittagessen ein. Über die Höhe der Kosten können Sie sich vor Ort in der jeweiligen Kita informieren.
Die Beiträge zum Mittagessen richten sich nach den Kosten für Lebensmittel, Küchenpersonal und Energiekosten.

Wir erheben keine zusätzlichen Elternbeiträge. Ausgenommen davon sind Kosten für besondere Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Malzeiten.

Der Schutz vor Infektionen ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Kindertagesstätte. Gerade die Betreuung von vielen Kindern in gemeinsamen Räumen erfordert einen sorgsamen Umgang mit Erkrankungen, um Kinder, Mitarbeitende und Familienangehörige zu schützen. Um der Verbreitung von Infektionen vorzubeugen, sind in einer Kindertagesstätte vielfältige Hygienemaßnahmen zu treffen.
Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind meldepflichtig. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Kindertageseinrichtung bei einer Erkrankung ihres Kindes oder eines Familienangehörigen umgehend zu benachrichtigen. Bitte beachten Sie dazu die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz, die Ihnen mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt wurde.

Wenn ein Kind während des Besuchs der Kindertageseinrichtung erkrankt, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, die Personensorgeberechtigten umgehend zu benachrichtigen, um das Kind abholen zu lassen. Ein Besuch der Einrichtung ist erst nach der Genesung wieder möglich.

Regelung bei Magen-Darm-Erkrankungen
Kinder mit einer Magen- oder Darmerkrankung dürfen die Kindertageseinrichtung laut Infektionsschutzgesetz nicht besuchen. Da bei diesen Erkrankungen nicht zu unterscheiden ist, ob es sich um eine kurzzeitige Übelkeit oder um eine ansteckungsfähige Erkrankung mit weiteren infektiösen Ausscheidungen handelt, können betroffene Kinder die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

Regelung bei Kopflausbefall
Wenn in der Kindertagesstätte ein Kopfläusebefund vorliegt, werden die Mitarbeitenden ggf. alle Kinder auf Befall überprüfen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, den Befall dem Gesundheitsamt zu melden. Die Personensorgeberechtigten aller Kinder werden über einen Befall per anonymisierten Aushang informiert.
Das betroffene Kind muss sofort von den Personensorgeberechtigten oder einer beauftragten Person aus der Einrichtung abgeholt werden. Die Personensorgeberechtigten haben eine sachgerechte Behandlung des Befalls durchzuführen. Sollte bei dem betreffenden Kind wiederholt ein Befall auftreten, ist ein ärztliches Attest bei Wiederbesuch der Einrichtung vorzulegen.

Zeckenbefall
Bei Aufenthalt der Kinder im Außengelände oder bei Ausflügen kann es ggf. zu einem Zeckenbefall kommen. Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, ihre Kinder täglich dahingehend zu kontrollieren.
Sollten die Mitarbeitenden eine Zecke bei einem Kind entdecken, werden sie umgehend die Personensorgeberechtigten benachrichtigen, die die Zecke selbst entfernen sollen.

In unseren Kindertagesstätten wird jeden Tag ein warmes Mittagessen angeboten. Dafür ziehen wir einen Beitrag ein. Über die Höhe der Kosten können Sie sich vor Ort in der jeweiligen Einrichtung informieren. Die Beiträge zum Mittagessen richten sich nach den Kosten für Lebensmittel, Küchenpersonal und Energiekosten.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten können Sie einen Antrag auf Ermäßigung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepacketes stellen. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Mitarbeitenden ist eine unverzichtbare Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit. So dienen die Gespräche zu Beginn und zum Abschluss der Eingewöhnung dem gegenseitigen Kennenlernen und Austausch von wichtigen Informationen über Ihr Kind. Sie kennen die Besonderheiten und Gewohnheiten Ihres Kindes genau. Diese Infos können beispielweise bei der Gestaltung der Kontaktaufnahme oder der Schlafenszeit sehr hilfreich sein.

Regelmäßige Tür- und Angelgespräche beim Bringen oder Abholen werden für alltägliche oder besondere Informationen genutzt, die wichtig sind, um ggf. ein verändertes Verhalten des Kindes an diesem Tag zu verstehen. Regelmäßige Elterngespräche (mind. 1x pro Jahr) sind für den Austausch über die Entwicklungsthemen des Kindes gedacht. Hierbei stehen Ihre Beobachtungen und die der Mitarbeitenden zu Ihrem Kind im Mittelpunkt.

Wir freuen uns auch über Ihr eigenes persönliches Engagement für die Arbeit in der Kita. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten des Engagements: Sie können sich bei einzelnen Festen oder Ausflügen beteiligen, sich in den Elternrat wählen lassen und die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und Eltern mitgestalten, Sie können im Förderverein mitwirken und sich in der Gemeindearbeit und in der Mitgestaltung von Gottesdiensten einbringen. Vor Ort gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten…

Die formale Mitwirkung über gewählte Gremien ist über den § 9 des Kinderbildungsgesetzes geregelt.

Das Kinderbildungsgesetz NRW sieht vor, dass Kindertageseinrichtungen bis zu maximal 27 Tagen im Jahr geschlossen sind. Jede Einrichtung legt die Schließtage in Absprache mit dem Rat der Einrichtung individuell fest.

Unsere Einrichtungen bleiben aus folgenden Gründen zeitweise geschlossen:

Ferientage; wir schließen die Einrichtungen im Sommer und über Weihnachten, damit alle Mitarbeitenden zur selben Zeit einen Großteil Ihres Urlaubs nehmen. So begrenzen wir den Ausfall von Mitarbeitenden in den Öffnungszeiten. Der gesetzliche Personalschlüssel ist zu knapp berechnet, als dass wir 30 Tage Urlaub pro Mitarbeiter*in im laufenden Betrieb kompensieren können.
Konzeptionstage; um die pädagogische Arbeit weiterentwickeln zu können, benötigen Teams zu einzelnen Themen und gesetzlichen Ansprüchen ganze Tage, um daran zu arbeiten und in die Praxis zu integrieren. Die regelmäßige Dienstbesprechung reicht dafür nicht aus.
Betriebsausflüge; uns ist das Wohl unserer Mitarbeitenden und die Förderung der Zusammenarbeit mit der zugehörigen Kirchengemeinde sehr wichtig. Darum nehmen die Kita-Teams einmal im Jahr am gemeinsamen Betriebsausflug aller Hauptamtlichen der Kirchengemeinde teil.
Verbandsinterne Fachtage; circa alle 2 Jahre veranstalten wir zu zentralen Themen der elementarpädagogischen Praxis einen Fachtag für alle Mitarbeitenden unseres Verbandes. Hierzu laden wir Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus der frühkindlichen Bildungsarbeit ein, um uns mit den aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Darüber hinaus fördern wir die Vernetzung unserer Mitarbeitenden im Verband.
Brauchtumstage; unsere Einrichtungen bleiben Rosenmontag und Karnevalsdienstag geschlossen.

Zu diesen Tagen kann es passieren, dass wir wegen plötzlichem Personalmangel einzelne Gruppen schließen müssen, da wir die Aufsichtspflicht ab einer gewissen Unterschreitung des Personalschlüssels nicht sichern können.